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Moderne Straßenbeleuchtung: Gemeinde Bestwig soll Umstellung auf LED-Technik beschließen - sauerlandkurier.de

Bis 2031 soll die Straßenbeleuchtung im Bestwiger Gemeindegebiet komplett auf LED-Technik umgestellt und gleichzeitig für Smart-City-Anwendungen vorbereitet werden.

© Fabian Sommer/dpa

Bis zum Jahr 2031 soll die Straßenbeleuchtung im Bestwiger Gemeindegebiet komplett auf LED-Technik umgestellt und gleichzeitig für Smart-City-Anwendungen vorbereitet werden. Rund zwei Millionen Euro könnten dabei in eine moderne und zukunftsweisende Straßenbeleuchtung investiert werden. 

Bestwig – Das sieht ein Modernisierungs- und Investitionskonzept der Hochsauerlandwasser GmbH (HSW) vor, das jetzt Thema im Gemeindeentwicklungsausschuss war.

Hintergrund: Das heimische Kommunalunternehmen ist in Bestwig, Olsberg und Meschede für Betrieb und Unterhaltung der Straßenbeleuchtung zuständig.

Konkreter Anlass der Planungen

Konkreter Anlass der Planungen: Neue rechtliche Vorgaben verhindern ab 2023 die Beschaffung der bisherigen Leuchtmittel, so Björn Drexler, für die Straßenbeleuchtung zuständiger HSW-Mitarbeiter. Im Klartext: In wenigen Jahren wird es für die bisherigen Leuchtmittel keinen Ersatz mehr geben.

Die HSW schlägt einen Zehn-Jahres-Zeitraum für die Modernisierung vor. Insgesamt 1.497 Leuchtstellen gibt es im Gebiet der Gemeinde Bestwig. 151 davon – also gut zehn Prozent – sind bereits jetzt auf LED-Technik umgerüstet worden. Von den verbleibenden „herkömmlichen“ Straßenlaternen sei in den kommenden zehn Jahren der größte Teil – rund 72 Prozent – älter als 30 Jahre und damit ohnehin abgeschrieben, argumentierte Björn Drexler.

„Techniksprünge“ in diesem Zeitraum nutzen

Zudem bestehe mit der Programmdauer die Möglichkeit, das Investitionsvolumen auf zehn Jahre zu verteilen und eventuelle „Techniksprünge“ in diesem Zeitraum zu nutzen - ebenso wie Fördermöglichkeiten, die eventuell aufgelegt werden.

Saniert werden soll anhand einer Prioritätenliste: Zustand und Alter der Masten werden ebenso bewertet wie das Leuchtenalter und die Ersatzteilbeschaffung. Der weitaus größte Teil der Masten – rund zwei Drittel – werde dabei erhalten, kündigte Björn Drexler an. Allerdings: Um Dunkelzonen zu vermeiden, wird es auch zusätzliche Leuchtstellen geben müssen - LED-Leuchten geben ihr Licht anders ab als herkömmliche Leuchtmittel. 479 weitere Leuchtstellen schlägt die HSW für das Bestwiger Gemeindegebiet vor.

„Stromverbrauch und Kosten werden sinken”

Und trotz der insgesamt höheren Zahl an Leuchtstellen: „Stromverbrauch und Kosten werden sinken”, kündigte Björn Drexler an. Denn weil die LED-Technik deutlich energieärmer ist, hat die HSW – trotz der zusätzlichen Leuchtstellen – eine Energieersparnis von rund 42 Prozent für die Gemeinde Bestwig errechnet. Dadurch werden nach Abschluss der Sanierung rund 58 Tonnen des „Treibhausgases“ CO2 weniger ausgestoßen – pro Jahr. Umgekehrt steigen durch die höhere Anzahl der Leuchtstellen die Wartungskosten. Dafür gebe es dann eine bessere Ausleuchtung der Straßen, so Björn Drexler – und ebenso weniger Lichtimmissionen und ein Plus an Insektenverträglichkeit.

Gleichzeitig schlägt die HSW vor, die Straßenbeleuchtung noch in weiterer Hinsicht „fit für die Zukunft“ zu machen: Der Einbau eines Überspannungsschutzes in den Leuchtstellen vermindert – zum Beispiel bei Blitzschlag – den großflächigen Ausfall der Straßenbeleuchtung. Parallel dazu möchte die HSW die Straßenbeleuchtung für das so genannte „Smart Lighting“ vorbereiten – eine „intelligente Beleuchtung“, die es beispielsweise erlauben würde, die Straßenbeleuchtung bei Nicht-Nutzung einer Straße zu reduzieren. Die entsprechende Technik ist aktuell noch so teuer, dass ein Einsatz derzeit unwirtschaftlich wäre. Man wolle sich allerdings vorbereiten: „Wir müssen uns diese Türe offenhalten.“

Rund zwei Millionen Euro an Netto-Kosten bis 2031

Gleichwohl: Die Modernisierung der Straßenbeleuchtung kostet Geld. Mit rund zwei Millionen Euro an Netto-Kosten bis 2031 rechnet die HSW. Das Kommunalabgabengesetz (KAG) des Landes NRW sieht vor, die Anlieger unter bestimmten Voraussetzungen an den Kosten für solche Maßnahmen zu beteiligen. Profitieren können die betroffenen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer dann allerdings von einem Programm des Landes NRW: Wenn das zunächst zeitlich auf fünf Jahre befristete neue Förderprogramm des Landes NRW für KAG-Maßnahmen dauerhaft zum Tragen kommen sollte, könnten sich die Anteile für Anlieger um 50 Prozent reduzieren.

Einstimmig gaben die Mitglieder des Gemeindeentwicklungsausschusses eine positive Beschlussempfehlung zum Modernisierungsprogramm für die Straßenbeleuchtung an den Gemeinderat, der nun in seiner Sitzung am 30. Juni voraussichtlich eine endgültige Entscheidung treffen wird.

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